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Dr. Uwe Reim
Uwe Reim ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Reim.
Seit über 25 Jahren berät er Unternehmen in schwierigen wirtschaftlichen Situationen und bei Umstrukturierungen in Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts.
In der Vergangenheit war er Mitautor von Kommentaren zum „Tarifvertragsgesetz“ (Nomos, Hrsg. W. Däubler) und „Gesamten Arbeitsschutzrecht“ (Nomos, Hrsg. W. Kohte), sowie einer Reihe arbeitsrechtlicher Monographien. Umfangreiche Lehrerfahrungen erwarb er im Rahmen von Vertretungsprofessuren im Arbeitsrecht an den Universitäten Bremen und Göttingen und von zahlreichen Lehraufträgen im Arbeits- und Zivilrecht an der Universität Bremen. Zudem ist er seit nahezu 20 Jahren als Seminarreferent im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht tätig.
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