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Fehlt Ihnen die Rezeptur für einen Vergütungsantrag, der sich am Ende des Verfahrens auch rechnet? Oder vermissen Sie nur das Salz in der Suppe?
Der AGV Lehrgang Architektur des Vergütungsrechts bietet einen modularen Lehrgang, bei dem zwischen dem Gesamtpaket oder einzelnen Fokus-Themen gewählt werden kann. Dabei verbindet er dabei die Elemente der Schlussrechnung und des Berichtswesens mit dem Vergütungsrecht.
Maßgeschneidert auf Ihre Wünsche erfahren Sie so, wie das Zusammenspiel funktioniert und wie sich der Verfahrensablauf im Vergütungsantrag wiederfindet.
Praktische Beispiele zum Vergütungsrecht, entwickelt aus der buchhalterischen Rechnungslegung und dem Berichtswesen, sind für das Referententeam ein Selbstverständnis.
Ein optimal formulierter Vergütungsantrag liegt nicht nur in der Verantwortung der Person, die den Vergütungsantrag formuliert. Empfehlenswert ist eine gute Vorbereitung durch diejenigen Sachbearbeiter, die mit Vorarbeiten und der Zuarbeit befasst sind. Voraussetzung hierfür und Garant dafür, dass nichts vergessen oder übersehen wird, sind Kenntnisse des Systems und der Praxis der Vergütung im Insolvenzverfahren.
Eingeladen fühlen dürfen sich nicht nur die Vergütungsrechtler (oder diejenige, dies sich gerade auf dem Weg dorthin befinden), sondern auch Sachbearbeiter und Insolvenzverwalter, die den Weg zum Ziel erfahren möchten.
Ergänzt wird die ‚Architektur des Vergütungsrechts‘ durch zusätzliche Seminare unterschiedlicher Länge als ‚Architektur des vergütungsrechts Special‘.
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Unsere Empfehlungen:
Unsere Seminare:
Delegation und die Vergütung des Insolvenzverwalters – Die Quadratur des Kreises?
Worauf zu achten ist, damit die Vergütung nicht unnötig gekürzt wird.
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
InsO-Lupe KOMPAKT-UPDATE: Mehrvergütung: Wie gewonnen, so zerronnen?!
Die Entscheidung des BGH v. 22.07.2021 – IX ZB 85/19 und ihre praktischen Auswirkungen auf das Vergütungsrecht, die Schlussrechnung und die Verwertungsverhandlungen (inkl. umsatzsteuerrechtlicher Aspekte).
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
InsO-Lupe: Brennpunkt Vergütung und Auslagenersatz für übertragene Zustellungen
Brennpunkt zum Stand der Dinge bei § 8 Abs. 3 InsO, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung im Insolvenzverfahren nach der InsVV
Die neusten Entscheidungen und Tendenzen werden praxisnah erörtert.
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
InsVV – Verwalter- und Treuhändervergütung in den Insolvenzverfahren der natürlichen Personen
Allgemeines, aber insbesondere Besonderheiten bei der Vergütung als Insolvenzverwalter und Treuhänder.
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
InsO-Lupe kompakt: Die Vergütung des Insolvenzverwalters bei einer Betriebsfortführung
Anforderungen an die Begründung von Zuschlagsfaktoren, Ermittlung der Berechnungsgrundlage, Vergleichsrechnung.
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InsO-Lupe: Brennpunkt Vergütung und Auslagenersatz für übertragene Zustellungen
Brennpunkt zum Stand der Dinge bei § 8 Abs. 3 InsO, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV
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Delegation und die Vergütung des Insolvenzverwalters – Die Quadratur des Kreises?
Worauf zu achten ist, damit die Vergütung nicht unnötig gekürzt wird.
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
InsO-Lupe KOMPAKT-UPDATE: Mehrvergütung: Wie gewonnen, so zerronnen?!
Die Entscheidung des BGH v. 22.07.2021 – IX ZB 85/19 und ihre praktischen Auswirkungen auf das Vergütungsrecht, die Schlussrechnung und die Verwertungsverhandlungen (inkl. umsatzsteuerrechtlicher Aspekte).
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.
InsO-Lupe: Schlagen Sie zu! – Zuschläge im Vergütungsantrag: ein „utopischer Spagat“, eine Frage der Rechtsanwendung, der Perspektive oder der Überzeugungskraft des Vergütungsantrags?
Ein ‚Architektur des Vergütungsrechts Special‘.