
Ihre Suchergnisse für: "Lehrgang"
Online
verbergen
anzeigen
Präsenz
verbergen
anzeigen
FAO-Stunden
alle Seminare
nur mit FAO-Stunden
Unsere Empfehlungen:
Unsere Seminare:
InsO-Debüt-Lehrgang: Grundwissen der Insolvenzsachbearbeitung in 3 Tagen
Für einen gelungenen Start in die Insolvenzverwaltung und Insolvenzsachbearbeitung.
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – Damit Sie am Ende das verdienen, was Sie verdienen! (Blockseminar)
Der modulare Vergütungslehrgang – nicht nur für Vergütungsprofis oder die, die es einmal werden wollen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – Tag 1
Der modulare Vergütungslehrgang – nicht nur für Vergütungsprofis oder die, die es einmal werden wollen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M1
Grundlagen: Vergütungsanspruch und die einzelnen Ämter im Insolvenzverfahren als Sachverständiger, vorläufger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter, Treuhänder, vorläufiger Sachwalter oder Sachwalter
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M2
Grundlagen: Vergütung und Auslagen des Sachverständigen im Eröffnungsverfahren
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M3
Grundlagen: Die Grundsystematik der insolvenzrechtlichen Vergütung nach der InsVV: „Erfolgsfaktor“ (Berechnungsgrundlage/Staffelvergütungsmodell) und „Umfang und Schwierigkeitsgrad“ (Zuschläge, Abschläge)
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – Tag 2
Der modulare Vergütungslehrgang – nicht nur für Vergütungsprofis oder die, die es einmal werden wollen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M4
Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters an der Schnittstelle zur Schlussrechnung und zum Berichtswesen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV)
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M5
Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters an der Schnittstelle zur Schlussrechnung und zum Berichtswesen (§ 11 InsVV)
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M6
Berechnungsgrundlage der Vergütung des Treuhänders an der Schnittstelle zur Schlussrechnung und zum Berichtswesen (§ 14 InsVV)
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – Tag 3
Der modulare Vergütungslehrgang – nicht nur für Vergütungsprofis oder die, die es einmal werden wollen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M7
Zuschläge und Abschläge – Systematik der Einzefallbetrachtung bei § 3 InsVV
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M8
Zuschläge und Abschläge gem. § 3 InsVV – das Zusammenspiel von Vergütungsrecht mit Berichtswesen anhand von Beispielen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M9
Mindestvergütung des Verwalters und des Treuhänders nebst Erhöhungsmöglichkeiten (Zuschläge, „Gläubigeranzahl“ und die „Schranke“ bei Stundungsverfahren)
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – Tag 4
Der modulare Vergütungslehrgang – nicht nur für Vergütungsprofis oder die, die es einmal werden wollen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M10
Absonderungsrechte in der Insolvenzmasse – Ermittlung der maßgeblichen Berechnungsgrundlage im Zusammenspiel mit der Rechnungslegung und dem Berichtswesen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M11
Absonderungsrechte – Berechnung der Mehrvergütung und Einfluss von Zuschlagsfaktoren i.S.v. § 3 InsVV
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M12
Absonderungsrechte – Vergleichsrechnung und Gesamtbetrachtung
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – Tag 5
Der modulare Vergütungslehrgang – nicht nur für Vergütungsprofis oder die, die es einmal werden wollen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M13
Unternehmensfortführung – Ermittlung der Berechnungsgrundlage im Zusammenspiel mit der Rechnungslegung und dem Berichtswesen
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M14
Unternehmensfortführung – Zuschlagsfaktoren und gezielter Vortrag der Tätigkeiten
Architektur des Vergütungsrechts im Insolvenzverfahren – M15
Unternehmensfortführung – Vergleichsrechnung und Gesamtbetrachtung